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Sie sind hier: Startseite > Über uns > Kinder- und Jugendschutz Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 72a SGB VIIIZur Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII hat accordeonissimo e. V. im Januar 2015 eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt Ebersberg geschlossen, um aktiv zum Kinder- und Jugendschutz beizutragen.
Unter Beachtung der Vereinbarung verpflichtet sich accordeonissimo e. V. zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen von denjenigen Personen im Verein, die Kinder oder Jugendliche im Verein beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden.
Letzte Bearbeitung: 05.04.2016, 21:47
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